99views · Geschäftskunden · Stand: 22. September 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Verträge mit Geschäftskunden
Syed Danish Uddin99 Views Media Productions
Trabener Straße 19
14193 Berlin
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Agentur-, Design-, Entwicklungs-, Marketing- und Produktionsleistungen von Syed Danish Uddin, handelnd unter 99 Views Media Productions, Trabener Straße 19, 14193 Berlin, E-Mail: info@99views.com – nachfolgend „99views“. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Für Verträge mit Verbrauchern sind sie nicht bestimmt.
1.2 Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss einbezogene Fassung. Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang. Entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn 99views ihrer Geltung zustimmt; die bloße Ausführung eines Auftrags bedeutet keine solche Zustimmung.
1.3 Diese AGB ersetzen keine bereits bestehenden Vereinbarungen ohne entsprechende Vereinbarung der Parteien. Eine spätere Veröffentlichung geänderter AGB auf der Website ändert laufende Verträge nicht automatisch.
2. Vertragsschluss und Leistungsumfang
2.1 Der Vertrag kommt durch Annahme eines Angebots oder durch übereinstimmende Auftragserklärungen zustande. Angebote, Auftragsbestätigungen und Änderungen sollen zur Dokumentation in Textform, insbesondere per E-Mail, festgehalten werden. Der Vorrang individueller Abreden bleibt auch bei einer anderen Form bestehen.
2.2 Das Angebot bestimmt insbesondere Leistungen und Ergebnisse, Formate, Stückzahlen, Projektphasen, Termine, Vergütung, Nutzungsrechte und gegebenenfalls laufende Betreuung. Allgemeine Leistungsbeschreibungen auf der Website erweitern einen konkret vereinbarten Auftrag nicht automatisch.
2.3 Soweit ein bestimmtes Arbeitsergebnis geschuldet wird, etwa eine funktionsfähige Website, ein Design oder ein fertiggestellter Film, gelten die hierfür maßgeblichen gesetzlichen Regeln. Bei laufender Beratung oder Betreuung wird die vereinbarte fachgerechte Tätigkeit geschuldet. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt, nicht allein nach der Bezeichnung einer Leistung.
2.4 99views darf fachlich geeignete freie Mitarbeiter und andere Dienstleister einsetzen. Vertraglich geschuldete Leistungen und die Verantwortung hierfür verbleiben bei 99views. Vereinbarte Vertraulichkeits- und Datenschutzpflichten sind auch beim Einsatz solcher Dienstleister zu beachten.
3. Mitwirkung und Termine
3.1 Der Kunde stellt die für die jeweils anstehende Projektphase erforderlichen Inhalte, Informationen, Zugänge und Entscheidungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung. Er benennt einen Ansprechpartner und teilt mit, wer Freigaben und kostenpflichtige Zusatzaufträge verbindlich erteilen darf.
3.2 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm gelieferten oder verbindlich vorgegebenen Inhalte und ihre beauftragte Nutzung rechtmäßig sind und erforderliche Rechte sowie Einwilligungen vorliegen. Das betrifft insbesondere Texte, Marken, Bilder, Musik, Personenaufnahmen und personenbezogene Daten. Für von 99views selbst beschaffte Inhalte richtet sich die Rechteklärung nach dem übernommenen Auftrag.
3.3 99views erbringt keine gesonderte rechtliche Gesamtprüfung des Geschäftsmodells, von Werbeaussagen, Markenrechten oder Rechtstexten des Kunden. Solche Prüfungen sind bei Bedarf durch hierzu befugte Rechtsberater vorzunehmen. Vereinbarte technische Leistungen sowie gesetzliche Prüf-, Hinweis- und Sorgfaltspflichten von 99views bleiben unberührt.
3.4 Verzögert eine fehlende Mitwirkung die Ausführung, informiert 99views den Kunden über die benötigte Zuarbeit und die absehbaren Folgen. Betroffene Termine verschieben sich um die tatsächlich verursachte Verzögerung und eine angemessene, erforderliche Wiederanlaufzeit. 99views berücksichtigt dabei die berechtigten Interessen des Kunden und teilt die angepasste Planung mit.
3.5 Zusätzlicher Aufwand infolge fehlender Mitwirkung wird nicht pauschal berechnet. Eine Vergütung zusätzlicher Leistungen setzt eine entsprechende Vereinbarung voraus; gesetzliche Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche bei Vorliegen ihrer Voraussetzungen bleiben unberührt. Schweigen des Kunden gilt nicht als inhaltliche Freigabe.
4. Korrekturen und Zusatzleistungen
4.1 Soweit das Angebot nichts anderes bestimmt, umfasst ein vereinbartes gestalterisches Arbeitsergebnis zwei Korrekturrunden innerhalb des vereinbarten Briefings. Eine Korrekturrunde ist eine zusammengefasste Rückmeldung zu einem vorgelegten Entwurf und deren Umsetzung. Die Beseitigung von Mängeln ist keine Korrekturrunde und wird hierdurch nicht begrenzt.
4.2 Neue Funktionen, zusätzliche Seiten, weitere Motive, Formate oder Sprachfassungen sowie Änderungen eines bereits freigegebenen Konzepts können Zusatzleistungen sein. 99views erläutert vor ihrer Ausführung den zusätzlichen Umfang, die Vergütung und erkennbare Auswirkungen auf Termine. Die Umsetzung erfolgt erst nach Beauftragung durch den Kunden.
4.3 Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Zusatzangebot oder vereinbarten Stundensätzen. Ein Festpreis für den ursprünglichen Auftrag wird durch bloße interne Kostensteigerungen von 99views nicht nachträglich erhöht.
5. Vergütung, Fremdkosten und Zahlung
5.1 Es gelten die vereinbarten Preise. Preisangaben gegenüber Geschäftskunden verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer. Reise-, Lizenz-, Talent-, Studio-, Hosting- und sonstige Fremdkosten werden nur zusätzlich berechnet, soweit sie vereinbart oder vom Kunden zuvor freigegeben wurden.
5.2 Vorauszahlungen, Meilensteinzahlungen und Abrechnungszeiträume ergeben sich aus dem Vertrag. Ohne besondere Vereinbarung richten sich Abschlagszahlungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Die Schlussvergütung für Werkleistungen setzt die Abnahme oder einen gesetzlich gleichgestellten Fall voraus; bei laufenden Dienstleistungen erfolgt die Abrechnung ohne andere Vereinbarung nach Ablauf des jeweiligen Leistungsmonats.
5.3 Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang zu bezahlen, jedoch nicht vor Eintritt der vereinbarten oder gesetzlichen Fälligkeitsvoraussetzungen. Ein im Vertrag ausdrücklich vereinbarter Zahlungsplan geht vor. Gesetzliche Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden, insbesondere wegen Mängeln, bleiben unberührt.
5.4 Media- und Anzeigenbudgets sind von der Agenturvergütung getrennt, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. 99views muss Werbeausgaben oder andere freigegebene Fremdkosten nicht vorfinanzieren; ein erforderlicher Vorschuss wird vor der Beauftragung vereinbart. Nicht verbrauchte, zur Verfügung gestellte Fremd- oder Werbebudgets werden abgerechnet und zurückgezahlt.
5.5 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und die gesetzliche Verzugspauschale. 99views kann betroffene Leistungen nach vorheriger Ankündigung und erfolglosem Ablauf einer angemessenen Zahlungsfrist im gesetzlich zulässigen Umfang vorübergehend zurückhalten. Dabei werden die berechtigten Interessen des Kunden berücksichtigt. Eine Löschung von Kundendaten oder ein unbefugter Zugriff auf Kundenkonten ist damit nicht verbunden.
6. Websites, Software und technische Leistungen
6.1 Umfang, Funktionen, Inhalte und technische Umgebung ergeben sich aus dem vereinbarten Konzept. Ohne abweichende Vereinbarung umfasst eine neu erstellte öffentliche Website eine responsive Darstellung für übliche Desktop-, Tablet- und Smartphone-Größen. Maßgeblich sind die bei vertragsgemäßer Bereitstellung zur Abnahme aktuellen und unmittelbar vorhergehenden Hauptversionen von Chrome, Edge, Firefox und Safari, soweit sie für das jeweilige Gerät verfügbar sind; technisch bedingte geringfügige Darstellungsunterschiede sind zulässig, sofern Bedienbarkeit und vereinbarte Gestaltung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
6.2 Domains, Hosting, E-Mail, laufende Wartung, Datensicherung, spätere Updates und fortlaufende Anpassungen sind nur enthalten, soweit sie vereinbart wurden. Die bei Übergabe geschuldete Funktionsfähigkeit und Sicherheit sowie gesetzliche Mängelrechte werden dadurch nicht eingeschränkt. Für ausdrücklich beauftragte Barrierefreiheits-, Datenschutz- oder Sicherheitsanforderungen sind die vereinbarten Prüfkriterien maßgeblich.
6.3 Soweit Systeme, Plugins, Bibliotheken oder Schnittstellen Dritter eingesetzt werden, informiert 99views über für die vereinbarte Nutzung wesentliche Lizenzbedingungen, laufende Kosten und bekannte Einschränkungen. Nicht beauftragte kostenpflichtige Lizenzen werden erst nach Freigabe beschafft. Änderungen externer Dienste nach ordnungsgemäßer Übergabe können einen gesonderten Anpassungsauftrag erfordern; eigene Mängel oder Pflichtverletzungen von 99views bleiben hiervon unberührt.
6.4 Neue Domains und Kundenkonten werden, soweit vereinbart und technisch möglich, auf den Kunden eingerichtet. Die für den vereinbarten Betrieb und die Administration erforderlichen Zugänge und Unterlagen werden im vereinbarten Umfang übergeben. Interne Werkzeuge und allgemeine Bibliotheken von 99views sind nicht automatisch zu überlassen; zugesagte Liefergegenstände und für die vertragsgemäße Nutzung erforderliche Bestandteile bleiben geschuldet.
7. SEO, Social Media und Performance Marketing
7.1 99views führt vereinbarte SEO-, Content-, Social-Media- und Werbemaßnahmen fachgerecht durch. Ohne ausdrückliche Vereinbarung eines bestimmten Erfolgs werden keine bestimmten Rankings, Erwähnungen in KI-Systemen, Reichweiten, Leadzahlen, Umsätze oder Werberenditen zugesagt. Prognosen und Zielwerte sind als solche kenntlich zu machen und ersetzen keine Erfolgsvereinbarung.
7.2 Der Kunde gibt Werbeaussagen, Angebote, rechtlich erforderliche Hinweise und zur Veröffentlichung bestimmte Inhalte nach dem vereinbarten Freigabeprozess frei. Im Rahmen eines ausdrücklich abgestimmten Redaktions- oder Kampagnenplans kann eine gesonderte Freigabe jedes einzelnen Beitrags entfallen. Gesetzliche Sorgfalts- und Hinweispflichten von 99views bleiben bestehen.
7.3 Kanäle, Werbegebiete, Budgets und Befugnisse zur laufenden Optimierung werden vor Kampagnenbeginn festgelegt. 99views darf Budgets nicht ohne Zustimmung über den vereinbarten Rahmen hinaus erhöhen. Der Kunde stellt erforderliche Kontozugänge und Zahlungsfreigaben bereit.
7.4 Entscheidungen von Suchmaschinen und Plattformen, etwa über Ausspielung, Anzeigenfreigaben oder Kontosperrungen, stehen nicht unter der Kontrolle von 99views. 99views informiert über bekannt gewordene wesentliche Störungen und unterstützt im vereinbarten Umfang. Die Verantwortung für eigene Pflichtverletzungen wird dadurch nicht ausgeschlossen.
7.5 Community-Betreuung, Reaktionszeiten, Krisenkommunikation sowie die Auswahl und Beauftragung von Influencern sind nur im vereinbarten Umfang enthalten. Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist keine Betreuung rund um die Uhr geschuldet.
8. Foto-, Film- und Contentproduktion
8.1 Das Produktionsangebot bestimmt insbesondere Konzept, Dreh- oder Shootingumfang, Orte, Personal, vereinbarte Technik, Zahl und Länge der Ergebnisse, Bearbeitung, Lieferformate und Nutzungsumfang. Ein Buy-out für beliebige Nutzungsarten, Rohmaterial oder offene Projektdateien ist nur enthalten, wenn dies vereinbart ist.
8.2 Der Kunde ermöglicht vereinbarte Zugänge zu seinen Räumen und organisiert die von ihm zugesagten Mitwirkenden, Produkte und Freigaben. Die Verantwortlichkeit für Location-, Musik-, Marken- und Persönlichkeitsrechte wird vor der Produktion abgestimmt. Rechte an von 99views beauftragten Produktionsbestandteilen sind von 99views in dem übernommenen Umfang zu beschaffen.
8.3 Zusätzliche Aufnahmen oder eine erneute Produktion wegen nachträglich geänderter Wünsche werden nach Ziffer 4 vereinbart. Eine im Rahmen der gesetzlichen oder vereinbarten Mängelrechte geschuldete Nachbesserung oder erneute Herstellung ist keine kostenpflichtige Zusatzleistung.
8.4 Bei einer vom Kunden gewünschten Terminverschiebung vereinbaren die Parteien einen Ersatztermin. Erforderliche, nachgewiesene und nicht vermeidbare zusätzliche Fremdkosten werden nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung oder eines gesetzlichen Anspruchs berechnet. Bei Kündigung gelten Ziffer 16 und die gesetzlichen Vergütungsfolgen; eine automatische Berechnung des gesamten Produktionspreises als Stornogebühr erfolgt nicht.
8.5 Bei unvorhersehbaren, auch durch zumutbare Maßnahmen nicht vermeidbaren Ereignissen, die eine Produktion vorübergehend verhindern, stimmen die Parteien die weitere Durchführung ab und begrenzen vermeidbare Mehrkosten. Gesetzliche Rechte bei Unmöglichkeit, Verzögerung oder Kündigung bleiben unberührt.
9. KI und Automatisierung
9.1 Bei beauftragten KI-Systemen oder Automatisierungen werden Einsatzgebiet, Datenquellen, zugelassene Anbieter, Schnittstellen, Freigaberegeln und erforderliche menschliche Kontrollen vereinbart. Soweit externe KI-Dienste wesentliche Leistungen übernehmen oder Kundendaten erhalten sollen, informiert 99views den Kunden vor deren Einsatz über die dafür maßgeblichen Bedingungen.
9.2 KI-Ausgaben können fehlerhaft oder nicht exklusiv sein. Die Parteien legen fest, welche Ausgaben vor Verwendung inhaltlich geprüft werden und wer diese Prüfung übernimmt. 99views bleibt für die von ihm übernommenen Prüfungen und Leistungen verantwortlich. Eine Zusage urheberrechtlicher Schutzfähigkeit oder exklusiver Rechte an rein KI-generierten Ergebnissen erfolgt nicht.
9.3 Automatisierte Veröffentlichungen, verbindliche Erklärungen, Buchungen oder Kontaktaufnahmen erfolgen nur im vereinbarten Befugnisrahmen. Für werbliche Anrufe oder Nachrichten müssen die jeweils erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen und Einwilligungen vorliegen. Die Einrichtung eines Systems ersetzt diese Voraussetzungen nicht. Gesetzliche Informations- und Transparenzpflichten bleiben einzuhalten.
9.4 Personenbezogene Daten, Geschäftsgeheimnisse und vertrauliche Kundeninhalte dürfen nur im vereinbarten, rechtlich zulässigen Umfang in externe KI-Systeme eingegeben werden. Eine Verwendung solcher Inhalte zum allgemeinen Training fremder Modelle bedarf einer gesonderten Vereinbarung und einer dafür bestehenden rechtlichen Grundlage.
10. Freigaben und Abnahme
10.1 Gestalterische oder redaktionelle Zwischenfreigaben dienen der weiteren Bearbeitung. Sie sind keine Teilabnahme, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wird. Änderungen an einem freigegebenen, vertragsgemäßen Stand können Zusatzleistungen nach Ziffer 4 sein.
10.2 Nach Fertigstellung einer Werkleistung stellt 99views das Ergebnis zur Prüfung bereit und fordert den Kunden gesondert zur Abnahme auf. Hierfür wird eine angemessene Frist gesetzt, in der Regel 14 Kalendertage; Umfang und Komplexität des konkreten Werks sind zu berücksichtigen.
10.3 Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Mängelrechte werden nicht allein wegen der Unwesentlichkeit eines Mangels ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich § 640 Absatz 3 BGB bei der Abnahme trotz bekannter Mängel. Die Abnahme und etwaige noch zu behebende Mängel sollen in Textform dokumentiert werden.
10.4 Ein fertiggestelltes Werk gilt unter den Voraussetzungen des § 640 Absatz 2 BGB als abgenommen, wenn 99views eine angemessene Abnahmefrist gesetzt hat und der Kunde die Abnahme innerhalb dieser Frist nicht unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Die Fertigstellungsmitteilung allein löst keine in diesen AGB pauschal vorweggenommene Abnahme aus.
11. Nutzungsrechte und Lieferdateien
11.1 Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von 99views geschaffenen Ergebnissen werden nach vollständiger Zahlung der auf das jeweilige Ergebnis entfallenden, geschuldeten Vergütung eingeräumt. Gesetzliche Rechte des Kunden, Zahlungen wegen Mängeln zurückzuhalten, bleiben unberührt. Vorher ist die Nutzung zur Prüfung und Abnahme gestattet; eine frühere produktive Nutzung kann gesondert vereinbart werden. Die vertragsgemäße Nutzung darf nicht allein deshalb untersagt werden, weil der Kunde wegen eines Mangels einen gesetzlich berechtigten Teil der Vergütung zurückhält.
11.2 Soweit das Angebot keine abweichende Regelung enthält, erhält der Kunde ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang, der für den bei Vertragsschluss gemeinsam zugrunde gelegten Zweck erforderlich ist. Eine für die eigene Website und die eigenen Social-Media-Kanäle beauftragte Leistung darf dort entsprechend genutzt werden. Werbung, Verbreitungsgebiet, Laufzeit, Exklusivität und weitergehende Nutzungen sind bei Bedarf im Angebot gesondert festzulegen. Der vereinbarte Vertragszweck wird durch diese Regelung nicht eingeschränkt.
11.3 Nicht gewählte Entwürfe, interne Konzepte, Rohaufnahmen und offene Produktionsdateien sind ohne entsprechende Vereinbarung nicht Teil der Lieferung. Betriebsfähige Website-Dateien, ausdrücklich zugesagte editierbare Dateien und andere für den vereinbarten Nutzungszweck erforderliche Bestandteile bleiben geschuldet.
11.4 Für Fremdmaterial, Musik, Schriften, Stockmedien, Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten gelten die jeweiligen, für die Nutzung maßgeblichen Lizenzbedingungen. 99views weist den Kunden vor ihrem verbindlichen Einsatz auf wesentliche Nutzungsbeschränkungen und Zusatzkosten hin. Es werden nur Rechte eingeräumt, über die 99views verfügen kann; die Verpflichtung zur Beschaffung der zugesagten Rechte bleibt bestehen.
11.5 Die Weitergabe an beauftragte Dienstleister ist zulässig, soweit sie zur vereinbarten Nutzung, Pflege oder Bearbeitung für den Kunden erforderlich ist und die einschlägigen Lizenzbedingungen beachtet werden. Eine selbstständige Vermarktung oder Lizenzierung an Dritte bedarf weitergehender Rechte. Zwingende gesetzliche Befugnisse bleiben unberührt.
12. Vertraulichkeit und Referenzen
12.1 Beide Parteien behandeln als vertraulich bezeichnete oder erkennbar vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind rechtmäßig allgemein bekannte Informationen sowie Offenlegungen, zu denen eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
12.2 99views darf den Kunden namentlich als Referenz nennen und freigegebene Arbeitsergebnisse im Portfolio oder auf eigenen Kanälen zeigen, wenn der Kunde dies zuvor in Textform freigegeben hat. Die Freigabe bestimmt den zulässigen Umfang. Sie ersetzt keine Rechte oder Einwilligungen abgebildeter Personen oder anderer Dritter. Vertrauliche Informationen werden nicht veröffentlicht.
12.3 Ein sichtbarer Agenturhinweis oder ein Link auf 99views in Kundenmedien wird gesondert vereinbart. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
13. Datenschutz und Datensicherheit
13.1 Beide Parteien beachten die für sie geltenden Datenschutzpflichten. Verarbeitet 99views personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Artikel 28 DSGVO. Erforderliche Regelungen über Dienstleister, Speicherorte, Datensicherheit und Drittlandübermittlungen werden darin oder in ergänzenden Vereinbarungen getroffen.
13.2 Der Kunde verantwortet die rechtmäßige Bereitstellung der von ihm übermittelten Daten. 99views verantwortet die von ihm übernommene Verarbeitung und technische Umsetzung im vereinbarten und gesetzlich vorgeschriebenen Umfang. Diese AGB ersetzen weder eine Datenschutzerklärung noch erforderliche Einwilligungen, beispielsweise für Tracking oder werbliche Kontaktaufnahmen.
13.3 Zugangsdaten sind vertraulich und über geeignete Wege zu übermitteln. Die Zuständigkeit für Backups wird im Auftrag festgelegt. 99views trifft bei eigenen Arbeiten die geschuldeten Sicherungsmaßnahmen; eine Verantwortung für selbst verursachten Datenverlust wird nicht pauschal ausgeschlossen.
13.4 Bei Vertragsende werden Kundendaten und vereinbarte Liefergegenstände nach den getroffenen Vereinbarungen zurückgegeben oder gelöscht. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und erforderliche Nachweise bleiben zu beachten. Eine dauerhafte Archivierung von Produktions- oder Projektdateien ist nur bei entsprechender Vereinbarung geschuldet.
14. Mängelrechte
14.1 Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde soll Beanstandungen möglichst konkret beschreiben und 99views die für eine Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Informationen und Zugänge zur Verfügung stellen. Diese AGB führen keine zusätzlichen Untersuchungs- oder Rügepflichten ein. Gesetzliche Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten bleiben unberührt, soweit sie auf den konkreten Vertrag anwendbar sind.
14.2 99views erhält Gelegenheit zur geschuldeten Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, soweit eine Fristsetzung gesetzlich erforderlich ist. Rechte auf Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz richten sich nach ihren gesetzlichen Voraussetzungen. Für Schadensersatz gilt ergänzend Ziffer 15.
14.3 Störungen, die erst durch nicht von 99views verantwortete Eingriffe des Kunden oder Dritter entstehen, begründen insoweit keine Mängelhaftung von 99views. Ansprüche wegen davon unabhängiger Mängel bleiben bestehen. Eine kostenpflichtige Fehleranalyse oder Behebung außerhalb der geschuldeten Nacherfüllung bedarf einer entsprechenden Beauftragung.
14.4 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Gesetzliche Regelungen zur Hemmung oder zum Neubeginn der Verjährung bleiben unberührt.
15. Haftung und Freistellung
15.1 99views haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, aus übernommenen Garantien im Umfang der Garantie sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung. Dies gilt auch für entsprechendes Verhalten gesetzlicher Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
15.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 99views für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dabei auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfach fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen; die Fälle nach Ziffer 15.1 bleiben ausgenommen.
15.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von 99views. Zwingende Ansprüche Dritter, insbesondere betroffener Personen nach dem Datenschutzrecht, werden durch diese AGB nicht beschränkt.
15.4 Der Kunde stellt 99views von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung seiner Pflichten bezüglich bereitgestellter Inhalte, Rechte oder Daten nach Ziffer 3.2 oder 13.2 beruhen. Ein Mitverschulden von 99views ist zu berücksichtigen. Die Freistellung umfasst erforderliche und angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
15.5 99views informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche, ermöglicht ihm eine angemessene Mitwirkung an der Verteidigung und stimmt wesentliche Maßnahmen mit ihm ab. Anerkenntnisse oder Vergleiche zulasten des Kunden werden nicht ohne dessen Zustimmung abgegeben. Gesetzlich gebotene oder zur Fristwahrung notwendige Maßnahmen bleiben möglich.
16. Laufzeit, Kündigung und Projektende
16.1 Laufzeit und ordentliche Kündigungsfristen laufender Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag. Ist bei einem unbefristeten Betreuungsvertrag keine andere Frist vereinbart, kann jede Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen. Befristete Verträge enden zum vereinbarten Zeitpunkt, sofern keine Verlängerung vereinbart wird.
16.2 Das gesetzliche Recht des Kunden, einen Werkvertrag vor Vollendung gemäß § 648 BGB zu kündigen, bleibt unberührt. Die Vergütungsfolgen richten sich nach dem Gesetz; insbesondere sind ersparte Aufwendungen und gesetzlich anzurechnender anderweitiger Erwerb zu berücksichtigen. Bereits geleistete Zahlungen werden angerechnet, ein verbleibendes Guthaben wird erstattet.
16.3 Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie sonstige zwingende Kündigungsrechte bleiben unberührt. Soweit gesetzlich erforderlich, ist vor einer Kündigung Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu geben. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund richten sich Vergütung und etwaige Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.
16.4 Kündigungen sollen zur Nachweisbarkeit in Textform erklärt werden; gesetzlich vorgeschriebene Formen bleiben zu beachten. Nach Vertragsende erfolgt die vereinbarte Übergabe. Eine darüber hinausgehende Migration, Schulung oder Unterstützung eines neuen Dienstleisters wird gesondert beauftragt, soweit sie nicht bereits zum geschuldeten Leistungsumfang gehört.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
17.2 Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vorliegen, insbesondere wenn beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, ist Berlin Gerichtsstand. Entsprechendes gilt im gesetzlich zulässigen Umfang für juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ausschließliche gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt. Allein die Unternehmereigenschaft des Kunden begründet noch keine Kaufmannseigenschaft.
17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, gelten die gesetzlichen Folgen. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung; eine automatische Ersetzung durch eine möglichst weitgehende, noch zulässige Klausel wird nicht vereinbart.

